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Die EU-Verordnung Nr.1907/2006 auch REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) genannt, ist seit dem 01.Juni 2007 in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist die Harmonisierung und Vereinfachung des Chemikalienrechts in den europäischen Mitgliedsstaaten.

Davon betroffen sind Hersteller oder Importeure, die bestimmte chemische Substanzen oder deren Zubereitungen ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr in die Europäische Union einführen. Als Importeur und Distributeur kennen wir diese Verordnung seit ihren Anfängen und arbeiten mit unseren Kunden und Lieferanten eng zusammen um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

Alle von VMP Chemiekontor gehandelten Produkte wurden bezüglich ihrer Registrierungs- und Zulassungspflicht überprüft. Sofern es sich um registrierungspflichtige Produkte handelt, wurden diese durch unsere Produzenten vorregistriert. Somit ist die weitere Verfügbarkeit dieser Produkte sichergestellt. Auf Wunsch erhalten unsere Kunden für registrierungspflichtige Produkte eine Konformitätserklärung.

Durch unsere Interessensverbände werden wir kontinuierlich über Neuigkeiten zu REACH informiert. So können wir bei Veränderungen zeitnah reagieren, und die Sicherstellung der Rohstoffversorgung gewährleisten. Sollten Sie spezifische Fragen zur REACH-Verordnung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Weitere hilfreiche Informationen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den folgenden Portalen: